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Schießen im Verein
Eine explorative Untersuchung
des legalen Besitzes und Umgangs mit Schußwaffen
Kurzbeschreibung des Projekts:
Das
Forschungsprojekt beschäftigte sich mit Schützenvereinen, welche bis
anhin - abgesehen von geschichtswissenschaftlichen und volkskundlichen
Untersuchungen über das traditionelle Schützenwesen und dessen
Brauchtumspflege - keine akademische Aufmerksamkeit gefunden hatten. Das
heißt: weder über typische Relevanzstrukturen von Schützen noch über das
Interaktionsgeschehen innerhalb von Schützenvereinen hatten
wissenschaftlich gesicherte Daten vorgelegen. Dergestalt war bislang vor
allem auch der durchaus 'brisante' Aspekt vernachlässigt worden, dass
Schützenvereine ihren Mitgliedern ermöglichen, in den legalen Besitz von
(großkalibrigen) Schusswaffen zu gelangen, welche auch zu anderen als zu
sportlichen Zwecken eingesetzt werden können. Dieses akademische
Desinteresse steht aber im eklatanten Gegensatz zur steigenden
Gesamtzahl solcher Vereine und ihrer Mitglieder. Unter Verwendung
explorativ-interpretativer Forschungsmethoden sollte deshalb die Kultur
der Schützen rekonstruiert werden.
Untersuchungsschwerpunkte waren, dem Antragsdesign entsprechend,
-
die Exploration des Feldzugangs und der eigenen Erstrekrutierung
(infolge der Aufteilung einer ganzen Mitarbeiterstelle in zwei halbe
Mitarbeiterstellen wurde die im Antrag projektierte Zweitrekrutierung
naheliegenderweise durch die Mitgliedschaft von zwei Mitarbeitern in
je einem Verein ersetzt)
-
die Exploration der Ideologiestruktur und des kollektiv geteilten
Selbstverständnisses von Schützen
-
die Exploration des Selbstverständnisses vom Umgang mit der
Waffe auf Seiten der Schützen
-
die Exploration des auf Notwehrsituationen bezogenen Rechtswissens
auf Seiten der Schützen.
Insbesondere aufgrund der sich im ersten Halbjahr der Untersuchung offenbarenden
Schwierigkeiten der Forscher, einen Zugang in das für jedwede Form
der Aufmerksamkeit 'von außen' hochgradig sensibilisierte Feld der
Schützen zu finden, was einen gegenüber der ursprünglichen
Planung erheblichen zeitlichen Mehraufwand erforderte, wurde von uns (über
das Antragsdesign hinaus) die Untersuchung zur Klärung dieser Problematik
ausgeweitet auf
-
die Frage nach historischen Entwicklungslinien im Schützenwesen,
welche möglicherweise Hintergründe für derartige Sensibilisierungen
auf Seiten der Schützen liefern, sowie
-
die Hinzuziehung der Behördenvertreter-Perspektiven, d.h. das
Führen von Interviews mit Behördenvertretern, welchen im Alltag
der Schützen in Bezug auf waffenrechtliche Erlaubnisse und Außenwahrnehmung
eine wichtige Bedeutung zukommt.
Zusammenfassung wesentlicher Ergebnisse
1. Das Schützenwesen konstituiert sich als institutionell durchwirkte
Kultur
Schützenvereine bilden die Basis der institutionellen 'Architektur'
des Schützenwesens. Der in Vereinen statthabende soziale Schützenalltag
weist einen hohen Institutionalisierungs-grad auf. Im Wesentlichen betrifft
das die regelmäßigen Schießtermine, die Wettkämpfe,
die Rekrutierungspraktiken neuer Mitglieder und - in geringerem Ausmaß
- die sonstigen sozialen Veranstaltungen (gemeinsame Ausflüge, Sommerfeste,
gesellige Ausklänge der Trainingseinheiten). Der hohe Institutionalisierungsgrad
wird in der schriftlichen Dokumentation der Aktivitäten und ihrer
Teilnehmer (Anwesenheitslisten bei Schießterminen, individuelle
und vereinsgeführte Dokumentationen der Schießergebnisse etc.)
besonders deutlich. Diese Dokumentationen erzeugen in ihrer Gesamtheit
ein Bild vom Schützenwesen, in dem sich die offizielle Figur des
Sportschützen, der seine Waffen ausschließlich zu sportlichen
Zwecken besitzt, idealtypisch widerspiegelt.
Schützenvereine haben für die Schützen jedoch unterschiedliche
Bedeutungen. 'Hobbyschützen' (die größte Gruppe unter
den Schützen) pflegen zu ihren Vereinen ein lediglich zweckorientiertes
Verhältnis. Ihr insgesamt gemäßigtes Engagement für
ihr Hobby spiegelt sich auch in einem gemäßigten Engagement
für den Verein wider: Über die mehr oder weniger regelmäßige
Teilnahme an den Schießterminen hinaus wollen sie in die Aktivitäten
des Vereins nicht involviert werden. Vereine sind für sie letztlich
nur Mittel zum Zweck - zum Zweck nämlich, Waffen besitzen und mit
ihnen umgehen zu dürfen. Eine weitere Gruppe, die 'Waffennarren',
engagiert sich in ihrem Verein (bzw. in ihren Vereinen) hingegen deutlich
mehr und identifiziert sich nicht selten mit ihm (bzw. ihnen). Die 'Waffennarren'
halten die institutionelle Struktur sozusagen 'am Leben'. Durch ihr Engagement
eignen ihnen umfangreiche rechtliche Kompetenzen, die sie zum Teil sehr
geschickt einsetzen, um ihren Wunsch nach einer möglichst umfangreichen
Ausgestaltung ihrer Aktivitäten hinsichtlich Waffen- und Munitionsarten
sowie verschiedener Schießdisziplinen gegenüber den Behörden
durchzusetzen.
Auf die Handlungsmöglichkeiten der Schützen haben die zuständigen
Behörden erheblichen Einfluss. Deren erklärtes Ziel, möglichst
wenig privaten Waffenbesitz zuzulassen, trifft bei den Schützen auf
Unverständnis. Für diese unverständlichen Absichten machen
die Schützen allerdings nur die in den Ministerien agierenden Beamten
- und mit ihnen die meisten Politiker - verantwortlich. Den zuständigen
Behördenvertretern vor Ort begegnen die Schützen in der Regel
mit Respekt, denn mit ihnen wollen sie gut auskommen, und mit ihnen wollen
sie einen Arbeitskonsens schließen, der darauf hinausläuft,
dass die zum Teil sehr lückenhaften und unklaren waffengesetzlichen
Vorschriften im Zweifelsfall zu ihren Gunsten, in jedem Fall aber nicht
gegen sie ausgelegt werden.
2. Das Schützenwesen konstituiert sich als Kultur des Privaten
Die Kultur der Schützen schreibt ihren Mitgliedern vor, ihr sozial
sichtbares und wirksames Handeln mit den waffengesetzlichen Vorschriften
abzugleichen. Illegale Aktivitäten werden von Schützen grundsätzlich
missbilligt. Davon unberührt gestaltet sich diese Kultur wesentlich
facettenreicher als das auf Sportlichkeit reduzierte Bild vom Schützen,
welches in der gesetzlich objektivierten Figur 'Sportschütze' zum
Ausdruck kommt.
Dieser scheinbare Widerspruch löst sich schnell auf: Das Waffengesetz
lässt genügend Freiraum für die Besitzer legaler Schusswaffen,
denn es regelt lediglich das institutionalisierte, soziale Leben der
Schützen; und genau dieses macht nur einen Teil ihrer Kultur aus.
Vieles von dem, was den Alltag der Schützen darüber hinaus ausmacht,
spielt sich im Privaten ab: zu Hause verwahren sie ihre Waffen, pflegen
und putzen sie, bauen sie auseinander und wieder zusammen, erfreuen sich
an ihrem Aussehen, sammeln und lesen Hintergrundberichte usw. Und aus
welchem Grunde der einzelne Schütze 'eigentlich' seine Waffe(n) hat,
und warum er damit schießt, ist seine Privatsache - die Kultur der
Schützen schreibt ihren Mitgliedern diesbezüglich nichts vor.
Wichtig ist den Schützen allerdings, dass der Einzelne in seiner
'privaten' Praxis des Umgangs mit Waffen dem Image des Schützenwesens
keinen (weiteren) Schaden zufügt. Vor dem Hintergrund strikter Rekrutierungspraktiken
und entsprechender Schließungsprozeduren vertraut man im Kreise
der Schützen auf das, was als die Vernunft aller Mitglieder dieser
Kultur betrachtet wird. Insbesondere vertrauen die Schützen darauf,
dass (vermeintlich) 'heikle' Details nicht 'an die große Glocke'
gehängt werden, denn ihr Misstrauen gegenüber Außenstehenden,
solche Details absichtsvoll 'falsch' bzw. zu ihrem Nachteil auslegen
zu wollen, ist groß.
3. Schützen begreifen sich als Waffenbesitzer
Im Zentrum der Relevanzen von Schützen steht nicht das Schießen,
sondern stehen die Waffen - sie sind die Bezugspunkte ihrer Leidenschaft.
Über das durchaus emotionale Verhältnis der Schützen zu
ihren Waffen hinaus - sie gefallen, sind schön und anziehend - gründet
deren nachdrücklicher Anspruch auf den Besitz von und das Eigentum
an Waffen auf einer gesellschaftspolitischen Gesinnung: Waffenbesitz gilt
den Schützen als Grundrecht gesetzestreuer und loyaler Bürger.
In allen Bemühungen von Seiten des Staates, dieses Recht zu beschneiden,
sehen sie antiliberale, wenn nicht sogar totalitäre Tendenzen. Ihr
Selbstverständnis als Waffenbesitzer und Schützen - und dezidiert
nicht als Sportschützen - ist für sie ein Bekenntnis zu einer
Leidenschaft und politisches Statement zugleich.
4. Schützen konstituieren eine bürgerliche Kultur
Die Schützen verstehen sich nicht nur als loyale und gesetzestreue
Bürger, sondern auch als Leistungsträger der Gesellschaft -
und daher wollen sie in ihren Reihen nur Personen mit 'angesehenen' Berufen,
festem Wohnsitz und gutem Leumund haben. Die Auseinandersetzung mit Waffen
stellt sich für sie nicht als zweifelhafte Angelegenheit dar, sondern
als Inbegriff liberal-bürgerlichen Daseins: Der Umgang mit Waffen
schult ihrer Ansicht nach vor allem anderen die Disziplin im Umgang mit
gefährlichen Gegenständen, und dies evoziert ihrem Selbstverständnis
nach ein Nachdenken über das eigene Verhältnis zu Macht und
Gewalt, weswegen der Umgang mit Waffen ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung
von Zivilisiertheit ist. Waffen sind für die Schützen insofern
ein Symbol bürgerlicher Zivilisation - und übrigens auch historische
Zeitzeugen auf dem Weg dorthin.
Nun sehen sich die Schützen aber einer Öffentlichkeit gegenüber,
die ihrer Ansicht nach kein Verständnis dafür hat, dass sie
Schusswaffen ihr Eigentum nennen. Sie sehen sich einem ständigen
Rechtfertigungsdruck ausgesetzt, von dem sie obendrein aus Erfahrung wissen,
dass auch umfangreiche Imagekampagnen ihn nicht wirksam mindern können.
Die einzig Erfolg versprechende Strategie im Hinblick auf die Bewahrung
ihrer gefährdeten Kultur sehen die Schützen daher im permanenten
Nachweis ihrer Seriosität - vor allem gegenüber den Behörden.
Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Projekt
ist abgeschlossen. Ein Abschlussbericht liegt vor.
Laufzeit: 01.07.2000 bis 30.06.2002 Kontakt:
Dr. Arne Niederbacher
Publikationen:
Niederbacher, Arne,
2004: Faszination Waffe.
Eine Studie über Besitzer legaler Schusswaffen in der Bundesrepublik
Deutschland. Neuried: ars una
Niederbacher, Arne,
2004: Was fasziniert die Menschen an Waffen? In: UNIZET, Heft 9/ 10, Nr.
364: 3
Niederbacher, Arne,
2003: "Ich brauch ne Waffe..." Notizen über die Relevanzstrukturen von
Besitzern legaler Schusswaffen in Deutschland. In: Jutta Allmendinger
(Hg.): Entstaatlichung und soziale Sicherheit. Verhandlungen des 31.
Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Leipzig 2002.
Beiträge aus Arbeitsgruppen, Sektionssitzungen und den Ad-hoc-Gruppen
(CD-Rom Publikation). Opladen: Leske + Budrich
Niederbacher, Arne,
2002: Faszination Waffe. In: Visier: Das internationale Waffen-Magazin,
Heft 7: 23-25
Film:
'Faszination Waffe'.
Ein Film von Peter Schubert (Peresfilm München). Erstausstrahlung:
21.10.2002, 22:30 Uhr, SW 3, 45 min
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